Gegenstand der Prüfungen

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Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3Alle Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, speichern, umleiten, messen, verteilen oder verbrauchen, gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Hierzu zählen auch Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen, die mit Strom in Kontakt kommen können.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Elektroprüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Stationäre Anlagen
  • Nicht stationäre Anlagen

 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel*)

Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden. Ortsfest sind in der Regel:

  • alle elektrischen Betriebsmittel, die fest in eine elektrische Anlage eingebaut sind, z. B. Lampen, Motoren,
  • elektrische Betriebsmittel, die mit Steckvorrichtung ausgestattet oder mit beweglichen Anschlussleitungen fest angeschlossen sind, z. B. Kühlschrank, Elektroherd, Standbohrmaschine, Warmwasserspeicher.

 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel*)

Dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.
Hinweis: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebsssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel.
*) Quelle DIN VDE 0100-200.

Stationäre Anlagen
Dies sind Anlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

Nicht stationäre Anlagen
Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestimmungsort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.

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